Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der M.U. Transport KG (nachfolgend „Auftragnehmer") und unseren Kunden
(nachfolgend „Auftraggeber") über Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Räumung, Transport und verwandte Dienstleistungen
in Wien und Niederösterreich. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 1 – Vertragsschluss & Angebot
1.1 Angebote des Auftragnehmers erfolgen grundsätzlich nach kostenloser Besichtigung vor Ort und sind verbindlich (Fixpreis). Telefonische Preisschätzungen ohne Besichtigung sind unverbindlich.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche oder mündliche Angebot des Auftragnehmers annimmt.
1.3 Leistungsbeschreibung und Pauschalpreis gelten ausschließlich für den bei der Besichtigung festgestellten und vereinbarten Leistungsumfang. Nachträglich bekannt werdende Zusatzmengen oder -arbeiten werden gesondert verrechnet.
2.1 Alle Preise sind Pauschalpreise in Euro inkl. 20 % MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen. Sie beinhalten Anfahrt im vereinbarten Einsatzgebiet, Arbeitseinsatz, Abtransport und Entsorgungskosten gemäß Vereinbarung.
2.2 Die Zahlung ist bei Abschluss der Arbeiten vor Ort in bar oder per Banküberweisung fällig, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
2.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnet.
2.4 Verwertbare Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Antiquitäten) können auf den Pauschalpreis angerechnet werden. Die Bewertung erfolgt durch den Auftragnehmer nach eigenem Ermessen.
§ 3 – Termine & Stornierung
3.1 Vereinbarte Termine sind bindend. Terminverschiebungen durch den Auftraggeber müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitgeteilt werden.
3.2 Bei Stornierung oder Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage behält sich der Auftragnehmer vor, eine Aufwandspauschale von bis zu 15 % des vereinbarten Pauschalpreises, mindestens jedoch € 80,–, in Rechnung zu stellen.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder Erkrankung zu verschieben. Eine Stornopauschale entsteht in diesem Fall nicht.
§ 4 – Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer freien Zugang zum Räumungsobjekt hat (Schlüssel, Zufahrt für Lkw).
4.2 Gegenstände, die nicht entrümpelt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten klar zu kennzeichnen oder separat zu lagern. Nicht gekennzeichnete Gegenstände am vereinbarten Räumungsort werden als zu entsorgend betrachtet.
4.3 Der Auftraggeber hat vorab auf das Vorhandensein von Sondermüll (Lacke, Chemikalien, Batterien, Elektroschrott, Asbest, Schädlingsbefall) hinzuweisen. Zusatzkosten für Sondermüllentsorgung werden separat verrechnet.
4.4 Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Bargeld und Schmuck sind vom Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zu sichern. Der Auftragnehmer haftet nicht für Gegenstände, die trotz dieser Vereinbarung am Räumungsort verbleiben.
§ 5 – Haftung & Schadensersatz
5.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von seinen Mitarbeitern schuldhaft verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist auf den Auftragswert begrenzt, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.
5.3 Schäden am Räumungsobjekt (Wände, Böden, Türrahmen), die auf die normalen Unwägbarkeiten einer Entrümpelung zurückzuführen sind und das übliche Maß nicht überschreiten, sind nicht ersatzpflichtig.
5.4 Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten, schriftlich an den Auftragnehmer gerichtet werden. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
§ 6 – Entsorgung & Nachhaltigkeit
6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, entrümpelte Gegenstände nach eigenem Ermessen zu entsorgen, weiterzugeben (Sozialeinrichtungen, Second-Hand) oder zu verwerten, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
6.2 Die Entsorgung erfolgt fachgerecht und umweltgerecht gemäß den geltenden österreichischen Abfallgesetzen (AWG 2002). Materialien werden nach Möglichkeit recycelt.
6.3 Sondermüll wird nur entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und entsprechend verrechnet wurde.
7.1 Der Auftragnehmer übergibt das Objekt nach Abschluss der Arbeiten besenrein. Besenrein bedeutet: frei von Gegenständen und grobem Schmutz, jedoch keine Reinigung von Böden, Fenstern oder Sanitäranlagen, sofern nicht gesondert vereinbart.
7.2 Eine Abnahme des Objekts findet nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Auftraggeber statt. Mit der Zahlung des vereinbarten Preises gilt die Leistung als abgenommen.
§ 8 – Anwendbares Recht & Gerichtsstand
8.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften. Das Widerrufsrecht nach § 11 FAGG (Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) ist ausgeschlossen, sofern die Arbeiten vereinbarungsgemäß sofort oder vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und der Auftraggeber dem ausdrücklich zustimmt.
Fragen zu unseren AGB?
Wir stehen Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Stand: 14.03.2026 · M.U. Transport KG – Wiener Entrümpler